Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Magdeburg

Jens Rösler
Jens Rösler

Der Stadtrat möge beschließen:

der Oberbürgermeister wird gebeten, vor dem Hintergrund der geplanten Änderung der
Straßenverkehrsordnung, die Einrichtung von Tempo 30-Zonen an den bereits abgelehnten
Standorten vor der Grundschule Sudenburg, am Albert-Einstein-Gymnasium, an der Stendaler
Straße, an der Grundschule Nordwest sowie an den verbleibenden Grundschulen,
Kindertagesstätten und ggf. Senioren- und Behinderteneinrichtungen vorzubereiten.
Um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird gebeten.

Christian Hausmann
Christian Hausmann

Begründung:

Immer wieder hat sich der Stadtrat mit dem Anliegen zu befassen, vor Schulen und
Kindergärten für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und Tempo 30 – Zonen einzurichten
Bisher war eine entsprechende Realisierung aufgrund rechtlicher Beschränkungen oftmals nicht
möglich. Mit der Umsetzung der aktuell geplanten Gesetzesinitiative des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Änderung der Straßenverkehrsordnung bestünde
künftig jedoch die Möglichkeit, auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen
Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen zu können, wenn sich dort eine Grundschule, eine
Kita oder ein Seniorenheim befindet.

Geplant ist folgende Änderung der Straßenverkehrsordnung (Quelle BMVI):
“Die Verkehrssicherheit soll für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder
und Senioren zählen, verbessert werden. Gerade Kinder sind altersbedingt noch nicht in der
Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten
herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Aus diesem Grund ist es geplant, die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-30-Strecken zum Beispiel vor Schulen und Kindergärten abzusenken. Bislang ist dafür ein Nachweis einer
konkret vorliegenden besonderen Gefahrenlage notwendig. Das soll sich ändern, um schwächere Verkehrsteilnehmer besser schützen zu können. Der Bund setzt mit der StVO den entsprechenden Rechtsrahmen. Der Vollzug und die
Durchführung der Maßnahmen der StVO obliegen den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die StVO-Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrats.”

Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Um eine
schnellstmögliche Einrichtung von Tempo-30 – Zonen in unserer Stadt gewährleisten zu können, soll daher dieser “Vorratsbeschluss” gefasst werden.
Jens Rösler                          Christian Hausmann
Fraktionsvorsitzender           Stadtrat

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