Änderungsantrag zur Drucksache: Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-2.1 “Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße”

Jens Rösler

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (fett und kursiv):

Beschlussvorschlag:

2. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg ist die Fläche, auf der das Vorhaben errichtet werden soll, als Sondergebiet mit hohem Grünanteil, Zweckbestimmung Fernseh- und Internetproduktion dargestellt.
Das neue Planungsziel ist ein allgemeines Wohngebiet mit hohem Grünanteil für den genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbau.
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu ändern.

Die Punkte 3-5 werden neu eingefügt:

3. Zur Sicherstellung einer sozialen Durchmischung des Wohngebietes und zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sollen in dem entstehenden Wohngebiet auch Familien, Ältere und Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen die Möglichkeit haben dort zu wohnen. Dazu soll ein relevanter Teil der entstehenden Wohnungen zu sozial verträglichen und familienfreundlichen Mieten, die sich an der durchschnittlichen Brutto-Kaltmiete für Wohnungen im Stadtgebiet Magdeburg orientieren, bereitgestellt werden. Der Umfang ist im weiteren Verfahren zu präzisieren und am Ende in einem städtebaulichen Vertrag zu verankern.

4. Der Bestand der Messe soll weiterhin gewährleistet bleiben. Der Oberbürgermeister wird gebeten, mit den Messebetreibern Gespräche über den künftigen Messe- und Veranstaltungsbetrieb zu führen.

5. Zum Schutz vor Hochwasser sind eigene Sicherungsmaßnahmen auf dem Niveau des aktuellen Hochwasserschutzziels der Landeshauptstadt Magdeburg einzuplanen.

6. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll nach ortsüblicher Bekanntmachung durch 14-tägige Offenlegung des Einleitungsbeschlusses, begleitet durch Sprechstunden während der Dienstzeiten im Stadtplanungsamt Magdeburg erfolgen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

 

Vs-Artikel 01.03.2018

 

 

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