Kita-Finanzierungsrichtlinie (Anfrage zur Stadtratssitzung am 03.03.2011)

Jens RöslerSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in seiner Stellungnahme S0326/10 hat der Beigeordnete für Soziales, Hans-Werner Brüning auf die Anfrage von Stadträtin Biedermann Nr. F0193/10, wie sich die Neuregelung der Kindertagesstättenfinanzierung auf den Haushalt der Stadt auswirkt, geantwortet:

„Nach vorsichtiger Hochrechnung des Jugendamtes hat die Kita-Finanzierungsrichtlinie auf die Übernahme der Elternbeiträge Auswirkungen in Höhe von ca. 700.400 Euro.“ Dabei betont die Stellungnahme, dass „eine Steigerung der finanziellen Mittel, welche die Landeshauptstadt Magdeburg für Erstattung entgangener Teilnahmebeiträge (Elternbeiträge) aufwenden muss, nicht allein an der Einführung der Richtlinie…. festgemacht werden…. kann. Einen nicht unerheblichen Anteil hat auch die steigende Anzahl der in den Kindereinrichtungen betreuten Kinder…“

In seiner Drucksache DS0402/09 ist im letzten Absatz auf Seite 9 in der Begründung zur Einführung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vermerkt:

„Durch die Änderung der Elternbeiträge sowie die Neuregelung der Geschwisterstaffelung unter Berücksichtigung der prognostizierten Jahresbelegung für 2010 bemisst sich der voraussichtliche städtische Finanzbedarf für die Übernahme der Elternbeiträge sowie die Geschwisterstaffelung im Jahr 2010 auf 6.505225 Euro und liegt damit rd. 126.775 Euro unter dem Bedarf ohne Berücksichtigung der Richtlinie für das Jahr 2010.“

Nachdem die Stadträte eine Geschwisterstaffelung erhalten wollten, hat die synoptische Gegenüberstellung aus dem Dezernat V vom 23.4.2010, ergeben, dass ein Verzicht auf den Wegfall der Geschwisterstaffelung Mehrkosten in Höhe von ca. 175.000 Euro verursacht. Dies wurde mit Annahme des Änderungsantrag zur Drucksache in Kauf genommen. Gleichwohl erscheint die nun vorsichtige Hochrechnung der Kosten für die Übernahme der Elternbeiträge in Höhe von 700.400 Euro als sehr massiv und gewaltig.

Ich frage ich Sie daher,

ist diese Mehrbelastung für den städtischen Haushalt bei der Erarbeitung der Richtlinie beachtet wurden?

1a) Wenn ja, weshalb geht die Begründung der Drucksache bei der Übernahme der Elternbeiträge (ohne Berücksichtigung der Geschwisterstaffelung) von einem im wesentlichen gleich bleibenden Betrag aus?

1b) Wenn nein, welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?

welche Konsequenzen sind aus der tatsächlichen Inanspruchnahme der Übernahme für den Haushalt 2011 und 2012 zu erwarten, wie wirkt sich diese Veränderung auf den Haushalt des Dezernates V aus?

Jens Rösler
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung

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