Hochwasserschutzmaßnahme für die Kleingartenanlagen „Zur Kreuzhorst II“ und “Westerhüsen e.V.”

Martin RohrßenDer Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Kleingartenanlagen „Zur Kreuzhorst II“ und
„Westerhüsen e.V.“ (gelegen westlich Schönebecker Chaussee (L51) und südlich des MVB
Betriebshofs Westerhüsen) mit einem Hochwasserschutz zu versehen.
Nördlich des neu gebauten Einlasses des „Pfingstwiesengrabens“ soll dafür ein ca. 20 Meter langer Damm zwischen dem Zufahrtsweg zu den Kleingartenanlagen und der L51 errichtet werden um zu verhindern, dass bei einem Elbehochwasser das sich rückstauende Wasser des Pfingstwiesengrabens in den Bereich zwischen der L51 und den Kleingartenanlagen „Zur Kreuzhorst II“ und „Westerhüsen e.V.“ überläuft und somit letztere überflutet. Um sofortige Abstimmung wird geben.

Begründung:

Im Zuge des Elbehochwassers 2013 hat, wie oben beschrieben, das Wasser des Pfingstwiesengrabens die Kleingartenanlagen „Zur Kreuzhorst II“ (62 Parzellen) und „Westerhüsen e.V.“ (85 Parzellen) überflutet und erhebliche Schäden verursacht. Daraufhin ist der Vorsitzende der Kleingartenanlage „Zur Kreuzhorst II“ an die Stadtratsfraktion der SPD herangetreten und hat den Vorschlag zur Errichtung eines Schutzdammes unterbreitet. Im Rahmen des Neubaus eines Wasserdurchlasses und der Begradigung des Pfingstwiesengrabens war das umliegende Gelände abgeflacht und bestehende Vegetation entfernt worden. Im Falle eines Überlaufens fließt das Wasser des Grabens nun in den Bereich zwischen L51 und der Kleingartenanlagen, wodurch diese überschwemmt werden. Diese schädliche Situation kann unkompliziert durch die Errichtung eines Erdwalles als Schutzdamm nördlich des neu gebauten Einlasses, zwischen dem Zufahrtsweg und der L51, behoben werden. Der Wall müsste das Höhenniveau des Zufahrtsweges erreichen. In der Folge flösse das Wasser auf eine ungenutzte Brachfläche ab.

Kostenmindernd könnte der Erdwall aus im Zuge des anstehenden Kreiselneubaus an der Schönebecker Chaussee (L51) vor der Zufahrt „Pflanzen Richter“ anfallendem Erdmaterial errichtet werden. Erste Gespräche mit Teilen der Stadtverwaltung haben insoweit bereits positive Rückmeldungen ergeben. Da durch den geforderten Damm die L51 berührt und somit die Zuständigkeit des Landes als Straßenbaulastträgers betroffen würde, muss die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) in die Planungen einbezogen werden.

Martin Rohrßen

Stadtrat

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