Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs am “Wasserwerk Buckau”

Birgit Steinmetz
Birgit Steinmetz

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob im Wohngebiet am Wasserwerk Buckau (BPlan-Gebiet 460-1) ein verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325) eingerichtet werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird darum gebeten, alternativ die Einrichtung einer Tempo-30 Zone zu prüfen.

Begründung:

Das vor wenigen Jahren neu entstandene Wohngebiet am Buckauer Wasserwerk ist mittlerweile fast vollständig belegt und wird aufgrund seiner sackgassenähnlichen Lage fast ausschließlich von Anwohnern und nicht für den Durchgangsverkehr genutzt. Lediglich die Zuwegung von der Schönebecker Straße dient dem Zugang zu anderen Bereichen östlich der Schönebecker Straße, die jedoch von der Regelung unbenommen bleiben soll. Seitens mehrerer Anwohner wurde daher der Wunsch geäußert, die Straßen im Wohngebiet als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen, um eine Verkehrsberuhigung im Wohngebiet zu erreichen. So kann eine Gefährdung der im Wohngebiet spielendenden Kinder durch den normalen Autoverkehr gesenkt und die Aufenthaltsqualität insgesamt erhöht werden. Einige für die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen notwendigen Voraussetzungen scheinen auf den ersten Blick bereits gegeben, wie z.B. der sehr geringe Verkehr und der nicht straßentypische Ausbau mit Geh- und Radwegen. Sollte eine Prüfung die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone jedoch ausschließen, soll die Einrichtung einer Tempo-30 Zone als Alternative geprüft werden.
Jens Rösler                                       Birgit Steinmetz
Fraktionsvorsitzender                         Stadträtin

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