Berücksichtigung sozialer und Umweltkriterien (Anfrage F0067/12 von Stadtrat Oliver Wendenkampf zur Stadtratssitzung am 12.04.2012)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen der Anhörung zu Gesetzesentwürfen zum Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt am 1. März 2012 wurde durch die Vergabestelle der Landeshauptstadt Magdeburg u.a. auf die Zulässigkeit der Aufnahme von sozialen und umweltbezogenen Anforderungen in Ausschreibungen (auf der Grundlage von §97 Abs. 4 GWB) hingewiesen.

In weiteren Redebeiträgen wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die durch den aktuellen Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Vergabegesetz des Landes Sachsen – Anhalt benannten Regelungen/Anforderungen nur für diejenigen Vergaben gelten, die oberhalb der festgesetzten Schwellenwerte liegen.

Der Stadtrat forderte bereits 2009 (Beschluss-Nr. 3025-83(IV)09) die Einbeziehung von Energieeffizienz- und Umweltkriterien in die Beschaffung von IT-Produkten. Im Nachgang informierte die Verwaltung den Stadtrat mit der I0285/09 „Green IT“ darüber, dass im Zuge des Beschaffungsvorganges zusätzlich eine Abfrage/Prüfung der Umweltbelastung von Geräten im Hinblick auf die Produktion und Entsorgung erfolgen soll.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Bei welchen Produkten (nicht nur im IT-Bereich) und mit welchen Kriterien erfolgt bisher die Berücksichtigung sozialer und Umweltkriterien bei der Beschaffung?
  2. Welche Erfahrungen wurden bei der Berücksichtigung von Energieeffizienz- und Umweltkriterien bei der Vergabe von IT- und anderen Produkten seit 2009 gemacht?
  3. Durch welche Festsetzungen (z.B. in der Vergabeordnung der Landeshaupt- und Ottostadt Magdeburg) kann sichergestellt werden, dass die Einhaltung von sozialen und Umweltkriterien nicht an zu hohen Schwellenwerten scheitert?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Oliver Wendenkampf
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung

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